Die Eintrittskarten-Gutscheine bieten Ihnen und Ihren Kunden viele Vorteile:
Für Sie als Aussteller:
- Sie können die Gutscheine mit Ihrem Firmennamen, Hallen-, Stand und Gang-Nummer versehen. Ihre Kunden sehen sofort, von wem sie den Gutschein erhalten haben.
- Das handliche DIN-lang-Format erleichtert das Handling und spart Portokosten.
- Im [Messe] Ticket-Shop kann Ihr Kunde unter www.[Messe].de/tickets den Gutschein-Code direkt einlösen. Die Eintrittskarte steht Ihnen dann zum Ausdruck oder für mobile Endgeräte zur Verfügung. Das spart Zeit und ermöglicht den schnellen Messezutritt.
Für Ihre Kunden:
- Ihre Kunden können sich ganz einfach online registrieren und danach den Gutschein-Code einlösen.
- Die Eintrittskarte kann direkt nach Einlösung ausgedruckt werden. Dies ermöglicht Ihren Kunden einen schnellen Zutritt zum Messegelände
- Ihr Kunde erhält bei Online-Einlösung des Gutscheins einen kostenlosen Fahrausweis in einer separaten E-Mail. Mit dem Fahrausweis kann er Busse und Bahnen im erweiterten Netz des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) nutzen. [Gamescom/IDS/Intertmot: VRS und VRR] Hiervon ausgenommen sind zuschlagpflichtige Züge der Deutschen Bahn AG wie beispielsweise IC/EC oder ICE.
- Nutzen Sie diese Vorteile für sich und Ihre Kunden! Versenden Sie Ihre Eintrittskarten-Gutscheine rechtzeitig an Ihre wichtigen Partner und Kunden. Und weisen Sie sie auf diesen Service hin.
Zum Schluss noch ein paar nützliche Tipps, bevor Sie Ihre Gutscheine verschicken:
- Überprüfen Sie bei den Eintrittskarten-Gutscheinen Print die im Lieferschein mitgeteilten Seriennummern mit den Originalgutscheinen. Eventuelle Unstimmigkeiten teilen Sie uns bitte umgehend mit.
- Halten Sie bei der Weitergabe der Gutscheine die Seriennummer pro Adressat fest. Sie erhalten (Bei Veranstaltungen mit kostenpflichtigen Gutscheinen: "mit der Abrechnung" / bei Veranstaltungen mit Erstversand: "auf Anfrage") nach der Veranstaltung eine Auflistung der eingelösten Gutschein-Seriennummern. So können Sie feststellen, welcher Ihrer Kunden von Ihrer Einladung Gebrauch gemacht hat.